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Unsere Kosten bleiben für Sie kein Geheimnis!
RVG Beratungshilfe ProzesskostenhilfeRechtsschutzversicherungSollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, ein gerichtliches Verfahren zu bezahlen, so können Sie für diesen Fall Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen. Wird sie genehmigt, übernimmt der Staat alle Kosten des jeweiligen Verfahrens. Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn:
• die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann
• die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint
• ein Antrag vorliegt.
Wann kann ich die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen?
Ein genereller Richtwert kann hier nicht genannt werden, weil es auf Ihre genauen wirtschaftlichen Verhältnisse ankommt. Es müssen insoweit alle relevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse angegeben werden. Dafür bestehen Vordrucke, die in den Gerichten ausliegen oder bei uns unter Downloads erhältlich sind. Wir können Ihnen auch sagen, ob bei Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Aussicht auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe besteht. Das Gericht kann auch PKH unter der Anordnung der ratenweisen Rückzahlung bewilligen.
Wann hat eine Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg?
Wenn nach einer summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg wahrscheinlicher ist, als ein Scheitern. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, beurteilt das Gericht.
Was passiert, wenn mein PKH Antrag NICHT gewährt wird?
• Wenn er nicht gewährt wird, weil zu viel Einkommen oder Vermögen vorliegt, werden für die Stellung des Antrages durch einen Anwalt nur die 1,3 Verfahrensgebühr bemessen an dem Streitwert der Gebührentabelle berechnet. Die genaue Höhe hängt vom Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit ab.
• Wenn er nicht gewährt wird, weil die Sache nicht hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet, so wird eine Verfahrensgebühr von 1,0 berechnet.
Für eine Beratung hinsichtlich der Prozesskostenhilfe stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.